Für die Mitführung von Betäubungsmitteln auf Reisen gibt es standardisierte Regeln, die sich jedoch je nach Reiseziel unterscheiden. Das Reisen mit Medizinischem Cannabis ist grundsätzlich wie auch bei anderen Betäubungsmitteln möglich. Patienten können die ihnen verschriebenen Betäubungsmittel für die Dauer der Reise in einer angemessenen Menge als Reisebedarf ein- und ausführen, max. jedoch für 30 Tage. Für Bürger, die aus den Vertragsstaaten des Schengener Abkommens stammen, kann bei Reisen die Mitnahme der Medizin relativ einfach erfolgen. Hierfür muss der Patient die vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens mit sich führen.
Zu den Schengen Ländern gehören:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.
Folgende europäischen Länder gehören nicht zum Schengen-Raum, hier gilt also nicht das Durchführungsabkommen:
Rumänien, Kroatien, Bulgarien, Großbritannien, Irland und Zypern.